Beglaubigte Übersetzungen braucht man für behördliche und amtliche Zwecke im Inland und Ausland. Wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, ein Handelsregisterauszug, ein Gesellschaftsvertrag oder eine Bilanz übersetzt werden soll, müssen solche Urkunden meist auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Die beglaubigte Übersetzung wird z.B. für Neugründungen von Niederlassungen im Ausland oder für die Einwanderung in ein anderes Land benötigt. Im Privatbereich werden so z.B. die für die Einwanderung benötigten Dokumente amtlich anerkannt.
Die Beglaubigung der Übersetzung bestätigt der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer als Übereinstimmung der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und einem Übersetzer-Stempel.
Im Ausland muß meist noch, je nach Land, eine Apostille oder Legalisation eingeholt werden. Dabei beurkundet in Baden-Württemberg ein Notar die beglaubigte Übersetzung, wonach dessen Beurkundung vom Landgericht legalisiert wird (=Apostille/Legalisation). Unser Übersetzungsbüro bietet die Einholung der Apostille nach der von uns erstellten beglaubigten technischen Übersetzung an.
Beglaubigte Übersetzungen, zum Beispiel des Abitur-Zeugnisses, dürfen im Übrigen in Deutschland nur von solchen Übersetzern angefertigt werden, die von den jeweiligen Gerichten dazu beeidigt, bestellt, ermächtigt oder vereidigt sind. Darüber hinaus kann diese Beeidigung nur von Übersetzern beantragt werden, die eine staatliche Übersetzer-Prüfung erfolgreich abgelegt haben oder an einer Universität das Studium als Diplom-Übersetzer oder Master in Übersetzungswissenschaften absolviert haben.
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Aktualisiert im Juni 2022