Beglaubigte Übersetzungen

Müssen Übersetzungen beglaubigt werden?

Das hängt immer ab vom Empfänger. Ist dies eine Behörde, sollten Sie dort nachfragen.

Beglaubigt müssen Übersetzungen meist werden von folgenden Urkunden:

  • Scheidungsurteil
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnis, auch bei Firmen
  • Schulzeugnisse, falls die Schule /Uni dies verlang
  • Diplomzeugnisse (oder Bachelor/Master-Abschlüsse) zum Weiterstudium im Ausland
  • Führerschein
  • Handelsregister
  • Arbeitszeugnis
  • Jahresberichte, Bilanzen/ G&V

Meist nicht zu beglaubigen sind Übersetzungen folgender Textsorten:

  • Vertrag, jedoch kann eine beglaubigte Übersetzung hier mehr Vertrauen und Sicherheit verschaffen. Ein Gesellschaftsvertrag muß jedoch meist als beglaubigte Übersetzung angefertigt werden, falls dieser zur Anmeldung einer Niederlassung benötigt wird.
  • AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Englisch werden meist auf der Homepage veröffentlicht bzw. sind Teil eines Angebots bzw. Auftrags. Gelegentlich sind auch AGB zu bzw. deren Übersetzung beglaubigen.

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